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FAQs

Fragen & Antworten

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen an die KI Komptenz Akademie. Falls Sie darüber hinaus noch Fragen haben, so freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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FAQs

Die KI Kompetenz Akademie ist eine Bildungseinrichtung in Luxemburg und Saarbrücken, die Unternehmen und Fachkräfte dabei unterstützt, KI-Wissen und -Kompetenzen aufzubauen. Der Fokus der Akademie liegt auf praxisorientierten Seminaren, Workshops und Weiterbildungsprogrammen zu Künstlicher Intelligenz in unterschiedlichen Unternehmensbereichen.
Die KI Kompetenz Akademie vereint ein vielseitiges Team von Experten mit umfangreicher Erfahrung in den Bereichen KI, Wirtschaft und Bildung. Die Gründerin, eine erfahrene Kommunikationsexpertin und international tätige Unternehmerin mit Hintergrund in BWL und Rechtswissenschaften sowie KI-Zertifizierungen von renommierten Institutionen wie der Harvard edX University, bringt fundiertes Fachwissen in den Bereichen Advanced Prompt Engineering und ChatGPT mit sowie jahrelange Erfahrung als Dozentin an verschiedenen internationalen Bildungsinstitutionen. Das Dozententeam der Akademie zeichnet sich durch seine vielfältige und tiefgreifende Expertise aus: Hochschuldozenten mit langjähriger Erfahrung in der Lehre an deutschen und internationalen Universitäten, Wirtschaftsingenieure mit praktischer Erfahrung in der Industrie, KI- und Blockchain-Experten mit einem beeindruckenden Portfolio an Kunden aus verschiedenen Branchen sowie international versierte Rechtsanwaltskanzleien, Berater mit internationaler Erfahrung und Abschlüssen von renommierten Bildungseinrichtungen, Spezialisten für Management, Kommunikation und angewandte Sozialwissenschaften. Die KI Kompetenz Akademie wurde bereits zum KI Innovator 2025 ausgezeichnet als eine der ersten Institutionen, die KI Kompetenz Schulungen anbietet. Die Auszeichnung wurde durch ein mehrstufiges Prüfverfahren vom Deutschen Innovationsinstitut, der Deutschen Unternehmerbörse und der Bundeswirtschaftsministerin a.D. Brigitte Zypries erteilt.
Unsere Angebote richten sich an Fach- und Führungskräfte, insbesondere aus den Bereichen Marketing, Produktion, IT, HR und Management, die ihr Wissen über KI erweitern und praktische Anwendungen in ihrem Unternehmen umsetzen möchten.
Wir bieten Kurse und Seminare zu folgenden Themen: Grundlagen der Künstlichen Intelligenz, KI-gestützte Marketing- und Vertriebsstrategien, Content Erstellung mit KI, Machine Learning für Unternehmen, KI-gestützte Automatisierung in der Produktion, Regulatorische Anforderungen und Compliance im Rahmen des EU AI Act. Zudem entwickeln wir gemeinsam mit Unternehmen individuelle auf das jeweilige Unternehmen maßgeschneiderte Inhouse Firmenschulungen. Die KI Kompetenz Akademie steht Unternehmen auch beratend zur Seite, die eine KI Guideline benötigen, Unterstützung in der Entwicklung von KI Strategien wünschen oder ein firmeninternes Weiterbildungssystem aufbauen möchten.
Der EU AI Act ist das weltweit erste umfassende Regelwerk zur Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union. Er wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz zur Regulierung von KI-Systemen. Er legt harmonisierte Regeln für die Entwicklung, Markteinführung und Nutzung von KI-Systemen in der EU fest. Ziele des Gesetzes sind: Sicherstellung der Sicherheit und des Schutzes der Grundrechte bei der Nutzung von KI, Stärkung des Vertrauens in KI-Technologien, Förderung von Innovation im Bereich KI in Europa. Das Gesetz definiert verschiedene Risikoklassen für KI-Systeme und legt entsprechende Anforderungen und Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer fest. Es verbietet bestimmte KI-Anwendungen vollständig und implementiert strenge Governance-, Risikomanagement- und Transparenzanforderungen für andere. An der Entwicklung und Verabschiedung des AI Acts waren verschiedene EU-Institutionen beteiligt: Die Europäische Kommission erarbeitete den ursprünglichen Gesetzesentwurf. Das Europäische Parlament und der Rat der EU verhandelten und änderten den Entwurf. Der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten verabschiedete das Gesetz am 21. Mai 2024. Die Durchsetzung des AI Acts wird auf nationaler und EU-Ebene erfolgen. Jedes EU-Land muss bis August 2025 eine nationale KI-Aufsichtsbehörde benennen. Auf EU-Ebene werden diese Behörden im Ausschuss für künstliche Intelligenz vertreten sein, und ein neu geschaffenes Amt für künstliche Intelligenz (AI-Office) wird sich mit der Überwachung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck befassen.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird voraussichtlich in Deutschland als nationale Marktüberwachungsbehörde für die Umsetzung und Überwachung des EU AI Acts zuständig sein gemeinsam mit weiteren zu installierenden Behörden in Deutschland. Diese Entscheidung wurde 2024 von der Bundesregierung verkündet, obwohl ursprünglich erwartet wurde, dass die deutschen Datenschutzbehörden diese Aufgabe übernehmen würden. Die offizielle Verkündung muss laut EU AI Act bis spätestens August 2025 erfolgen, d.h. jedes EU Land muss bis zu diesem Datum seine KI Aufsichtsbehörde ernannt haben. Die Bundesnetzagentur wurde aus mehreren Gründen als geeignete Kandidatin angesehen: - Sie kann auf bisherige Erfahrungen in der Aufsicht über Unternehmen in anderen Bereichen zurückgreifen. - Sie kann als zentrale Ansprechbehörde fungieren. - Sie kann eine bundesweit einheitliche Auslegung der Vorschriften gewährleisten. Die Entscheidung für die Bundesnetzagentur soll dazu beitragen, einen regionalen Flickenteppich bei der Umsetzung zu vermeiden, wie er bei der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entstanden ist. Deutschland hat bis zum 1. August 2025 Zeit, diese nationale KI-Aufsicht offiziell zu benennen. Die Bundesnetzagentur wird dann für die Überwachung der Einhaltung des AI Acts zuständig sein und soll auch Maßnahmen zur Förderung von Innovation und Wettbewerb erstellen sowie Reallabore einrichten. Auf EU Ebene wird die Bundesnetzagentur mit dem EU AI Office zusammenarbeiten. Mit Stand Februar ist die Bundesnetzagentur noch nicht die offiziell ernannte KI Behörde für Deutschland - weitere Informationen finden Sie in unserem Newsblog in einem Interview, das wir mit der Pressestelle der Bundesnetzagentur geführt haben.
Die KI-Kompetenz-Nachweispflicht ist eine neue Verpflichtung für Unternehmen, die im EU AI Act §4 geregelt ist. Sie tritt am 2. Februar 2025 in Kraft. Wesentliche Aspekte der KI-Kompetenz-Nachweispflicht sind: - Gesetzliche Grundlage: Die Pflicht ist in Artikel 4 des EU AI Acts verankert. - Betroffene Unternehmen: Sie gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. - Inhalt der Pflicht: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. - Definition von KI-Kompetenz: Darunter versteht man ein Grundverständnis der Funktionalität von KI, Sprachmodellen, deren Nutzung sowie der damit verbundenen gesellschaftlichen und datenschutzrechtlichen Risiken. - Umsetzung: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um diese Kompetenz zu gewährleisten, z.B. durch Schulungen oder ein nachhaltiges modular aufgebautes Weiterbildungssystem für alle Mitarbeiter, die KI nutzen. - Geltungsbereich: Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für alle, die KI-Systeme einsetzen. Die KI-Kompetenz-Nachweispflicht zielt darauf ab, einen verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit KI-Technologien zu fördern und potenzielle Risiken zu minimieren
Wir unterstützen Unternehmen durch: Schulungen zu den regulatorischen Anforderungen, Workshops zur Implementierung von Compliance-Strategien, Beratung zu Risikoklassifizierungen von KI-Systemen, Zertifikate für Mitarbeiter zur Erfüllung der Kompetenznachweispflicht, Beratungen zur Installation eines unternehmensinternen modularen Weiterbildungssystem, Strategische Beratung zu Automatisierungsprozessen mit Hilfe von KI, Strategische Beratung und Erstellung von individuellen KI Guidelines für Unternehmen
Der AI Act betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Dies gilt insbesondere für Systeme, die in direktem Kontakt mit Menschen stehen oder als "hochrisikoreich" eingestuft sind
Unternehmen müssen ein effektives Risikomanagement implementieren, Qualität und technische Dokumentation sicherstellen, proaktiv informieren, ihre Mitarbeiter schulen und den Betrieb überwachen.
Ja, sobald ein Unternehmen KI-Systeme nutzt, müssen Mitarbeitende entsprechend geschult werden, um die korrekte, sichere und gesetzeskonforme Verwendung dieser Systeme sicherzustellen
Unternehmen sollten mit einer internen Analyse starten, wo KI eingesetzt werden kann und ihre Mitarbeiter zu KI Kompetenz Basics schulen bevor diese mit KI arbeiten. Durch den Einsatz strukturierter Prozesse, regelmäßige Schulungen und die Nutzung geprüfter Tools zur Dokumentation und Risikobewertung können sich Unternehmen langfristig auf die Vorgaben vorbereiten. Die KI Kompetenz Akademie steht hierbei gerne beratend zur Seite und unterstützt in der Entwicklung von KI Strategien und KI Guidelines.
Als Mitarbeiter müssen Sie ein Grundverständnis der Funktionalität von KI, Sprachmodellen, deren Nutzung sowie der damit verbundenen gesellschaftlichen und datenschutzrechtlichen Risiken nachweisen können.
Ihr Unternehmen wird Maßnahmen ergreifen müssen, um Ihre KI-Kompetenz sicherzustellen, z.B. durch Schulungen oder eLearning-Kurse. Die Teilnahme an diesen Maßnahmen dient als Nachweis Ihrer Kompetenz.
Eine KI-Schulung befähigt Sie, KI-Systeme korrekt und sicher zu nutzen, potenzielle Risiken zu erkennen und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu arbeiten. Dies schützt sowohl Sie als auch Ihr Unternehmen vor möglichen negativen Konsequenzen.
Die KI Kompetenz Akademie bietet Schulungen, Beratungen und Unterstützung bei der Implementierung der AI Act-Vorgaben an. Zudem planen nationale Behörden die Einrichtung von Testlaboren zur Entwicklung und zum Training von KI vor der Markteinführung.
Alle Dozenten der KI Kompetenz Akademie bringen nicht nur theoretisches Wissen mit, sondern auch praktische Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit führenden Unternehmen wie dem Lufthansa Innovation Center, der Allianz, EnBW, Ashridge Hult Executive Education, Ferrari, Münchner Rück, Siemens und O2 Telefonica. Ihre Expertise erstreckt sich von Visual Information Technologies über Blockchain-Entwicklung bis hin zu KI-Anwendungen in verschiedenen Geschäftsbereichen. Die Kombination aus akademischer Expertise, praktischer Erfahrung und internationaler Perspektive ermöglicht es der KI Kompetenz Akademie, hochwertige und praxisnahe Schulungen anzubieten. Diese umfangreiche internationale Expertise stellt sicher, dass die Akademie aktuelle Entwicklungen im KI-Bereich in ihre Bildungsangebote integriert, um Unternehmen und Fachkräfte optimal auf die Herausforderungen der digitalen Zukunft vorzubereiten. Zudem nehmen alle Dozenten der Akademie an regelmäßigen Weiterbildungen zum EU AI Act, Briefings durch Rechtsanwälte sowie an Weiterbildungen des Deutschen Forschungsinstituts für Künstliche Intelligenz teil, um zum aktuellen KI Stand in Europa informieren zu können.
Am 4. Februar 2025 hat die EU Kommission auf ihrer Webseite eine ausführliche Erklärung mit praktischen Anwendungsbeispielen aus Unternehmen veröffentlicht, aus der ersichtlich wird, welche gesetzliche Regelungen des EU AI Acts schon in Kraft sind. Dazu heißt es konkret: "Gemäß Artikel 113 des AI Act tritt Artikel 5 des AI Act am 2. Februar 2025 in Kraft. Die in dieser Bestimmung enthaltenen Verbote gelten grundsätzlich für alle KI-Systeme, unabhängig davon, ob sie vor oder nach diesem Datum in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden. Gleichzeitig werden die Kapitel über Governance, Durchsetzung und Sanktionen erst am 2. August 2025 anwendbar. Folglich gelten die Bestimmungen über Strafen für Verstöße gegen die Verbote in Artikel 5 des AI Act erst ab dem 2. August 2025. In diesem Übergangszeitraum wird es zudem keine Marktüberwachungsbehörden geben, die die Einhaltung der Verbote überwachen. Dennoch bleiben die Verbote auch in diesem Übergangszeitraum vollständig anwendbar und verbindlich für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Diese Akteure sollten daher die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass sie keine KI-Systeme in Verkehr bringen, in Betrieb nehmen oder nutzen, die als verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 des AI Act eingestuft werden könnten. Auch wenn die Überwachungs- und Sanktionsbestimmungen erst zu einem späteren Zeitpunkt gelten, haben die Verbote selbst unmittelbare Wirkung. Dadurch können betroffene Parteien diese vor nationalen Gerichten durchsetzen und einstweilige Verfügungen gegen die verbotenen Praktiken beantragen."