Gibt es eine KI Aufsichtsbehörde ?

KI-Kompetenz-Nachweis: Antworten der Bundesnetzagentur auf wichtige Unternehmensfragen
Die KI Kompetenz Akademie erhält zahlreiche Anfragen von Unternehmen zu den regulatorischen Anforderungen des AI-Acts. Um Klarheit zu schaffen, haben wir uns direkt bei der Bundesnetzagentur erkundigt und wichtige Antworten erhalten.
1. Ist die Bundesnetzagentur die KI-Aufsichtsbehörde für Deutschland?
Derzeit existiert noch kein nationales Durchführungsgesetz, das die Zuständigkeiten des AI-Acts auf nationaler Ebene konkret regelt. Insofern ist die Bundesnetzagentur offiziell nicht die zuständige KI-Aufsichtsbehörde. Es bleibt abzuwarten, welche Institutionen künftig für die Umsetzung und Überwachung des AI-Acts in Deutschland zuständig sein werden.
2. Welche Nachweise müssen Unternehmen ab dem 2. Februar 2025 erbringen?
Ab dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass alle mit der Nutzung oder dem Betrieb von KI befassten Personen über eine ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Der AI-Act schreibt für diesen Nachweis keine spezifische Form vor. Unternehmen wird empfohlen, dokumentierte Nachweise über durchgeführte Schulungen und Qualifikationsmaßnahmen zu führen. Dies kann Angaben zu Art, Inhalten, Umfang und Teilnehmenden der Maßnahmen umfassen.
Ein digitales Zertifikat über eine absolvierte KI-Kompetenz-Schulung, das beispielsweise als NFT hinterlegt ist, kann grundsätzlich als Nachweis dienen. Entscheidend ist jedoch, dass Unternehmen nachweisen können, dass ihre Mitarbeitenden die erforderlichen Kompetenzen tatsächlich erworben haben.
3. Wie häufig werden Unternehmen auf die Einhaltung der KI-Kompetenz-Nachweispflicht überprüft?
Der AI-Act sieht keine regelmäßigen Prüfungen zur KI-Kompetenz vor. Ein Nachweis kann jedoch im Schadensfall notwendig werden, um die allgemeine Sorgfaltspflicht des Unternehmens zu belegen. Darüber hinaus liegt es im Eigeninteresse der Unternehmen, die Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherzustellen, um die Potenziale von KI-Technologien optimal zu nutzen.
4. Müssen KI-Kompetenz-Schulungen jährlich erneuert werden?
Eine grundsätzliche Pflicht zur jährlichen Erneuerung von Schulungen besteht nicht. Unternehmen müssen jedoch gewährleisten, dass alle relevanten Mitarbeitenden über die notwendigen KI-Kompetenzen verfügen. Technologische Entwicklungen oder ein Aufgabenwechsel können zusätzliche Schulungsmaßnahmen erforderlich machen. Unternehmen sollten daher regelmäßig evaluieren, ob ihre Teams weiterhin den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Fazit
Die regulatorischen Vorgaben des AI-Acts stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen, lassen aber gleichzeitig Flexibilität bei der Umsetzung. Die Sicherstellung der KI-Kompetenz bleibt eine unternehmerische Verantwortung. Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen und geeignete Nachweisdokumentationen führen, um im Bedarfsfall gewappnet zu sein. Die KI Kompetenz Akademie unterstützt mit maßgeschneiderten Schulungsprogrammen und Zertifizierungen, um Unternehmen bestmöglich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten.
Diese Antworten wurden uns am 31. Januar 2025 von der Pressestelle der Bundesnetzagentur schriftlich mitgeteilt.
Unter folgendem Link gibt es weitere Informationen zu bereits definierten KI Behörden und Institutionen in Europa: https://artificialintelligenceact.eu/de/national-implementation-plans/