KI-Kompetenz-Akademie ruft zum Handeln auf

Aktuelle Pressemitteilung vom 27. Januar 2025:
Deutschland darf den Anschluss bei Künstlicher Intelligenz nicht verpassen
– 02. Februar 2025 Frist für die KI Kompetenz Nachweispflicht laut EU AI Act –
Luxemburg / Saarbrücken, 27. Januar 2025 – Die KI Kompetenz Akademie, eine führende Bildungseinrichtung im Bereich der künstlichen Intelligenz, lanciert ihr innovatives Seminarangebot mit einer Reihe praxisorientierter Kurse, die darauf abzielen, Fachkräfte und Unternehmen für die Herausforderungen der KI-gestützten Zukunft zu rüsten. Mit dem Auftakt Ende Januar 2025 adressiert die Akademie insbesondere die bevorstehende gesetzliche Nachweispflicht für KI-Kompetenzen gemäß EU AI Act Kapitel 1 Artikel 4, die ab 2. Februar 2025 in Kraft tritt
„Deutschland droht im internationalen Wettbewerb zurückzufallen, wenn wir uns weiterhin hinter Ängsten und Bedenken verstecken“, erklärt Christiane Lesch, Geschäftsführerin der KI Kompetenz Akademie. „Unsere Seminare zielen darauf ab, Unternehmen und Fachkräfte fit für die KI-Revolution zu machen und die oft irrationalen Ängste abzubauen. Unternehmen müssen sich mit dem EU AI Act und den Fristen und Sorgfaltspflichten beschäftigen und dennoch den Zugang zum Arbeiten mit KI ermöglichen, da das KI-gestützte Arbeiten Unternehmen erhebliche Wettbewerbsvorteile bietet.“
Dringender Handlungsbedarf
Die KI Kompetenz Akademie weist auf alarmierende Zahlen hin:
- Fast die Hälfte der Deutschen fürchtet eine Entmündigung durch KI (Quelle: Hays)
- Nur 40% der deutschen Unternehmen setzen bereits KI-Anwendungen ein (Quelle: Hays)
- 79% der Unternehmen erklären, dass es ihren Mitarbeitern an KI Kompetenzen fehlt (Studie des Stifterverbands und McKinsey)
- 58% der Deutschen haben noch nie ein KI Programm wie z.B. Chat GPT genutzt (Yougov Studie aus 08/2024)
„Diese Zahlen sind alarmierend und zeigen deutlich, dass wir handeln müssen“, betont Christiane Lesch, Geschäftsführerin der KI Kompetenz Akademie. „Mit der ab Februar 2025 geltenden Nachweispflicht für KI-Kompetenzen laut EU AI Act wird der Druck auf Unternehmen weiter steigen. Diese werden aber wahrscheinlich erst ab August 2025 wachgerüttelt, wenn das EU AI Office die nationalen KI Aufsichtsbehörden zum Eintreiben der Bußgelder auffordert.”
Unternehmen sollten sich einerseits der Gefahren bewusst sein, die entstehen, wenn ungeschulte Mitarbeiter mit Künstlicher Intelligenz arbeiten, aber auch die Chancen vermitteln können, was eine durchdachte KI Strategie und kontinuierliche Schulung an Wettbewerbsvorteilen für Unternehmen und ihre Mitarbeiter bieten kann.
Wichtige Fristen des EU AI Acts für Unternehmen
2. Februar 2025: Das Verbot bestimmter KI-Systeme und die Anforderungen an die KI-Kompetenz beginnen zu gelten (Kapitel 1 und Kapitel 2) -> Kapitel 1 Artikel 4 zur KI Kompetenz Nachweispflicht tritt in Kraft.
2. August 2025: Frist für die Mitgliedstaaten, Regeln für Sanktionen und Geldbußen festzulegen, sie der EU Kommission mitzuteilen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Informationen dazu unter EU AI Act Timeline
Die KI Kompetenz Nachweispflicht ist im Kapitel 1 Artikel 4 des EU AI Acts geregelt und lautet konkret:
“Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach bestem Wissen und Gewissen sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Aus- und Weiterbildung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, berücksichtigt werden.”
Die Frist ab 1. Februar 2025 ist vielen Unternehmen dennoch nicht bewusst, da sie sich ihrer Rolle laut Definitionen im EU AI Act nicht klar sind. Viele Unternehmen wissen nicht, ob sie Betreiber oder Anbieter sind. In Kapitel 1 Artikel 3 des EU AI Acts sind noch weitere Rollen beschrieben wie Bereitsteller, Importeur, Bevollmächtigter etc..
Ein weiteres Argument, warum Unternehmen in Deutschland das Thema aufschieben ist, dass es aktuell noch keine Sanktionen geben könne, da angeblich noch keine KI Aufsichtsbehörde installiert wurde. Doch laut Medienberichten stellt sich die Bundesnetzagentur dazu gerade auf und stellt klar, dass die KI Kompetenz eine rechtliche Verpflichtung und eine Sorgfaltspflicht der Unternehmen ist. Die Art der Umsetzung der Sanktionen und das Eintreiben der Bußgelder ab August ist nur bis jetzt noch nicht final für Deutschland geklärt. Auch ist noch nicht geklärt, ob Sanktionen rückwirkend auf Unternehmen zukommen können, die die KI Nachweispflicht ab Februar nicht erbringen können. -> Siehe Blogbeitrag: Unsere Nachfrage bei der Bundesnetzagentur!
Handlungsempfehlungen für Unternehmen der KI-Kompetenz-Akademie
Die KI Kompetenz Akademie hat die fünf zentralen Handlungsempfehlungen zusammengefasst: (Quellen IHK, Bundesnetzagentur, EU AI Act, DFKI)
- KI Kompetenz Basisschulungen zu den Fristen und Pflichten des EU AI Acts und Auswirkungen auf das eigene Unternehmen ab Februar für alle Mitarbeiter, die mit KI arbeiten oder arbeiten werden
- Interne Analyse aller Abteilungen, wo KI im Einsatz ist oder eingesetzt werden könnte, um die Thematik der Hochrisiko KI zu prüfen: Hierzu gibt es auf der Webseite des EU AI Acts und der Webseite der KI Kompetenz Akademie den KI Compliance Checker als Tool, der vom Future of Life Institute für Unternehmen zur besseren Einschätzung entwickelt wurde
- Erarbeitung einer langfristigen KI Strategie für das gesamte Unternehmen
- Entwicklung eines nachhaltigen KI Weiterbildungssystems mit fortlaufenden internen und externen Schulungen, die digital dokumentiert werden, um auf Anfrage sofort pro Mitarbeiter, der mit KI arbeitet, die Nachweise erbringen zu können
- Erstellung einer KI Guideline für das eigene Unternehmen