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KI Kompetenz Whitepaper an!
Whitepaper EU AI ACT §4
KI Kompetenz Nachweispflicht
Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Arbeitswelt in einem rasanten Tempo.
Um sicherzustellen, dass der Einsatz von KI-Systemen ethisch, sicher und
effektiv erfolgt, hat die Europäische Union mit dem EU AI Act neue Regelungen
geschaffen. Ab Februar 2025 tritt §4 des EU AI Act in Kraft, der Unternehmen
zur regelmäßigen Weiterbildung ihrer Mitarbeiter im Bereich Künstliche
Intelligenz verpflichtet. Dieses Whitepaper bietet einen umfassenden Überblick über die neuen Anforderungen, die Konsequenzen bei Nichteinhaltung, Höhe der Bußgelder sowie praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen.
EU AI Act – Wichtig ab Februar 2025
Pflichten für Unternehmer
Ab dem 1. Februar 2025 sind Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln,
einsetzen d.h. nutzen oder überwachen, verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine
spezifische Weiterbildung im Bereich Künstliche Intelligenz anzubieten. Dies
umfasst insbesondere:
1.Pflicht zur initialen Weiterbildung
Alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten oder deren
Entscheidungen beeinflussen, müssen bis zum 31. Januar 2025 eine
grundlegende Weiterbildung zu den Prinzipien, Risiken und stellt einen Meilenstein in den Bemühungen
2. Jährliche Auffrischung der KI-Kompetenz
Ab Februar 2025 müssen Unternehmen sicherstellen, dass alle
betroffenen Mitarbeiter jährlich eine Auffrischung ihrer KI-
Kompetenzen erhalten. Dies soll den Mitarbeitern helfen, mit den
neuesten Entwicklungen, regulatorischen Anforderungen und Best Practices Schritt zu halten.
3. Nachweispflicht
Unternehmen sind verpflichtet, die Teilnahme an den Weiterbildungen zu dokumentieren und auf Anfrage den zuständigen Behörden vorzulegen.